STRAFRECHT

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren wie auch in der Hauptverhandlung in Straftaten wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung, Drogendelikten usw. als Wahl- und ggf. als auch als Pflichtverteidiger
  • Beratung und ggf. Einspruchseinlegung
  • Prüfung von Rechtsmitteln und ggf. deren Einlegung (z. B: Berufung, Revision)
  • Vertretung auch im Nebenklageverfahren