
- Vertretung im Ermittlungsverfahren wie auch in der Hauptverhandlung in Straftaten wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung, Drogendelikten usw. als Wahl- und ggf. als auch als Pflichtverteidiger
- Beratung und ggf. Einspruchseinlegung
- Prüfung von Rechtsmitteln und ggf. deren Einlegung (z. B: Berufung, Revision)
- Vertretung auch im Nebenklageverfahren
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